Wohneigentum nach der Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Abschaffung des Eigenmietwerts markiert einen grundlegenden Wandel in der Besteuerung von Wohneigentum in der Schweiz. Zusammen mit dem Eigenmietwert werden auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Unterhalt, Verwaltung, Versicherung und Schuldzinsen weitgehend wegfallen.

Noah Gsponer
Mitarbeiter bei Hyrock AG 
Associate, Private Debt & Mortgage Advisory

Trotzdem dürfte Wohneigentum besonders beim aktuell tiefen Zinsniveau für die überwiegende Mehrheit der Eigentümer attraktiver werden. Der Wegfall des Eigenmietwerts reduziert die steuerliche Belastung in vielen Fällen stärker, als das ­Ausbleiben der Abzüge sie erhöht. Diese Entwicklung könnte die Nachfrage nach Wohneigentum weiter erhöhen und damit auch die Immobilienpreise beeinflussen. Besonders stark dürfte das in Regionen mit bisher hohen Eigenmietwerten zu spüren sein. Umgekehrt könnten Regionen mit bisher tiefen Eigenmietwerten sowie ältere, sanierungsbedürftige Immobilien an relativer Attraktivität verlieren, da steuerliche Abzüge demnächst nur noch begrenzt wirksam sind.

Entscheidend für Eigentümer und Kaufinteressenten wird künftig weniger die Steuerfrage allein sein, sondern das Zusammenspiel von Zinsentwicklung, Finanzierung und Objektqualität. Steigen die Hypothekarzinsen, verändern sich die Effekte der Reform spürbar und bisher klare ­Profiteure können sich rasch relativieren. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt eine individuell abgestimmte Finanzierungsstrategie an Bedeutung. Wer seine Hypothekenstruktur rechtzeitig überprüft, Zinsbindungen bewusst wählt und ­geplante Investitionen wie energetische Sanierungen ganzheitlich beurteilt, schafft finanzielle ­Stabilität und Handlungsspielraum.