Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Anwendbarkeit:
Dieser Tarif ist für alle Insertionsaufträge, Beilagen, Beihefter, Beikleber, Aufleger, Mitbinder sowie Aufträge für Publireportagen, Content-Stories (on- und offline), Newsletter-Einträge und alle anderen Sonderwerbeformen (on- und offline) verbindlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.


Anzeigeninhalt:
Für den Inhalt eines Inserats ist der Auftraggeber allein verantwortlich (gilt ebenso für Content-Stories, Publireportagen, Texte über Intitutionen, die einen kommerziellen Zweck erfüllen wie auch Texte über Non-Profit-Organisationen – on- und offline). Der Auftraggeber hat für allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Verlag aus irgendeinem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-/Copyrights- und Nutzungs-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten einzustehen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach verlagspolitischen Grundsätzen abzulehnen und an laufenden Inseraten Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Alle Anzeigen können vom Verlag durch die Überschrift «Inserat», «Advertorial», «AD» oder «Publireportage» gekennzeichnet werden.

Ausgabe- und Platzierungswünsche:
Für die Aufnahme von Inseraten in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften und -wünsche berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Eine Ausnahme bildet ein allenfalls vorgesehener Platzierungszuschlag. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Redaktionelle Beiträge:
Abmachungen, welche das gleichzeitige Erscheinen von Anzeigen mit bestimmten redaktionellen Beiträgen betreffen, sind grundsätzlich unverbindlich. Deren Nichteinhalten berechtigt weder zur kostenlosen Wiederholung von Anzeigen oder redaktionellen Beiträgen noch zu Preisnachlässen.

Technische Mängel:
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung der Anzeige wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebensowenig kann für die Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Coupon-Anzeigen Ersatz geleistet werden. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden die zusätzlichen Aufwendungen zu unseren Selbstkosten an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei Mischfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten.

Druckunterlagen: 
Der Tarifpreis versteht sich bei Lieferung technisch einwandfreier und vollständiger Daten inklusive PDF oder Farbausdruck (Farbinserate). Zusatzaufwand bei unvollständiger oder fehlerhafter Datenanlieferung, falschen Auflösungen und Autorkorrekturen sowie Aufwand für die Gestaltung ganzer Anzeigen werden dem Auftraggeber separat verrechnet.

 

Gut zum Druck: 
Probeabzüge oder nach Vereinbarung PDF-Proofs werden auf Wunsch geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird ein Proof nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


Geistiges Eigentum: 
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Verlags an den vom Verlag individuell gestalteten Inseraten. Soweit der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, ist ihm die Nutzung daran erlaubt. Nicht autorisierte Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt dem Verlag das Recht, mit geeigneten Mitteln vorzugehen.


Reklamationen:
Diese werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Bei berechtigten Reklamationen werden im Maximum die Kosten der Anzeige vergütet. Jede weitere Forderung ist ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in Bestellungen oder AGB des Auftraggebers sind ungültig.

Rabatte: 
Wiederholungsrabatte gelten für ein Jahr ab Erscheinen des 1. Inserats und eine Firma sowie für gleiche Anzeigengrössen (Texte oder Sujets dürfen geändert werden, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt). Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Quantum werden durch Gutschriften bzw. Lastschriften ausgeglichen. Unbenutzte Mengen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Bei Erweiterung von Abschlüssen hat der Auftraggeber Anspruch auf rückwirkenden Rabatt nach Abschluss des Auftrags. Jeder Anzeigenauftrag ist grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzigen Auftraggebers bestimmt. Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberechtigten Werbeagenturen und Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) von 10% vom Rechnungsnetto gewährt (nicht anwendbar auf Publireportagen, technische Kosten und Porto).

Zahlungskonditionen:
Die Zahlung hat innerhalb 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Es wird kein Skonto gewährt. Müssen Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend gemacht werden, tritt jede Rabatt- oder Kommissionsvereinbarung ausser Kraft. Keine Kumulation von BK und JUP. Kommissionsberechtigt sind nur vom Verlag anerkannte Agenturen.

Tarifänderungen:
Änderungen dieser Insertionsbedingungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

Online-Dienste: 
Der Auftraggeber erlaubt dem Verlag, die Publikation (Anzeige, Publireportage, etc.) auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder in anderer Form zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten.


Rücktrittsrecht:
Falls ein Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, hat ein Rücktritt spätestens bis zum in den Mediadaten aufgeführten Anzeigenschluss schriftlich zu erfolgen. Bei später eintreffenden Annullationen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: bis zum dritten Tag nach Anzeigenschluss 30 % des Rechnungsbetrages, bis zum 7. Tag nach Anzeigenschluss 60 % des Rechnungsbetrages, ab dem 8. Tag nach Anzeigenschluss: 100 % des Rechnungsbetrages.

Vorzeitige Vertragsauflösung: 
Stellt ein Titel während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist damit nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate entbunden.


Aufbewahrung:
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Druckunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lenzburg (Schweiz).
Es gilt Schweizer Recht.
Die AGBs treten ab 1.12.2024 in Kraft.