Ein süsser, kleiner Welpe, bestellt im Internet. Nicht bei einem Welpenhändler, sondern aus einer kleinen, aber feinen Zucht im Ausland. So scheint es zumindest.
Text: Zürcher Tierschutz | Titelbild: Evelina | Adobe Stock
Der Welpe wird nicht geliefert, davor wird auch immer wieder gewarnt. Stattdessen muss der Hund vor Ort in Italien abgeholt werden. Freudig wird das kleine Fellknäuel in Empfang genommen und alles scheint gut, auch wenn die Mutterhündin gerade nicht zu Hause ist. Die Rückreise in die Schweiz ist auch kein Problem. Die Mehrwertsteuer macht den Kauf zwar nochmal etwas teurer, aber immerhin hat man jetzt den kleinen, süssen Toypudel.
Zu Hause angekommen, ruht sich der Kleine aus – klar, die lange Reise war anstrengend. Doch auch die nächsten Tage bleibt er müde und antriebslos. Auf Rückfrage bei der Züchterin heisst es, das sei der Umzugsstress. Das wird schon. Doch kurz darauf ist er kaum mehr ansprechbar. Im Tierspital kommt der kleine Welpe direkt auf die Intensivstation – sein Leben hängt an einem seidenen Faden. Zwei Tage kämpft er tapfer, dann hört sein kleines Herz auf zu schlagen. Zurück bleibt die Tierarztrechnung von mehreren Tausend Franken, grosse Enttäuschung und Wut. Erreichbar ist die Züchterin nicht mehr.
Während in der EU der Import von Welpen unter 15 Wochen schon seit Längerem verboten ist, war die Schweiz lange ein idealer Absatzmarkt für die Welpenmafia. Hier konnten jüngere Welpen noch legal und somit risikofrei importiert und verkauft werden. Regelmässig kamen ganze Lieferwagen voller Welpen in die Schweiz. Viele waren traumatisiert wegen der frühen Trennung von Mutter und Geschwistern und anderen schlimmen Erlebnissen. Aufgrund der prekären Haltungsbedingungen in den «Welpenfabriken» brachten sie zudem oft Krankheiten und Verhaltensstörungen mit. Unzählige dieser Welpen starben kurz nach dem Kauf, andere wurden in Tierheime abgeschoben, weil ihre Besitzerinnen und Besitzer überfordert waren oder die hohen Kosten für ihre Behandlung nicht mehr zahlen konnten oder wollten.
Seit dem 1. Februar 2025 ist der gewerbsmässige Import von Welpen und Junghunden unter 15 Wochen verboten. Da für Privatpersonen eine Ausnahme gilt, wenn sie für sich selbst einen Welpen einführen, kann die Welpenmafia diese Regelung aber leicht umgehen. So ist der Anteil importierter Welpen (8 bis 15 Wochen) aus dem Ausland seither kaum gesunken.
In Online-Kleinanzeigen finden sich gar Lockangebote mit Welpen, die sich angeblich in der Schweiz befinden. Auf Nachfrage heisst es dann, dass diese Hunde bereits ein neues Zuhause gefunden haben – es hätte aber noch weitere Welpen dieser Rasse nur wenige Kilometer ennet der Schweizer Grenze. Man könne vorbeikommen und sich einen aussuchen. Gegen Aufpreis wäre es aber auch möglich, einen zehn bis 15 Wochen alten Welpen in die Schweiz zu liefern. Ein illegales Angebot, da der Import zwecks Weitergabe verboten ist. Doch vereinzelte Welpen fallen im Grenzverkehr kaum auf.
Auch über die sozialen Medien floriert der Welpenhandel. Zwar ist der Verkauf von Tieren auf Instagram und Facebook verboten, doch die Welpenmafia kennt Tricks, um die Algorithmen zu umgehen. Süsse Bilder locken die Kundschaft in die Falle, die Verkaufsgespräche finden dann hinter den Kulissen in privaten Chats oder per WhatsApp statt. Das Risiko für die Personen hinter den Angeboten ist gering – der Profit dafür umso grösser. Genauso auch das Leid der Hunde und derjenigen, die auf die Masche der Welpenmafia hereinfallen.
Wenn Sie einen Hund kaufen möchten, sollten Sie vorsichtig sein. Auf keinen Fall sollten Sie den Hund im Internet bestellen und zu sich oder an einen grenznahen Ort liefern lassen. Mit der «Checkliste für den Hundekauf» können Sie Angebote auf ihre Seriosität prüfen und erhalten Tipps, vorauf Sie beim Kennenlernen und beim Kauf achten sollten. Damit Ihr Traum vom Hund nicht zum Albtraum wird.
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